Nicht nur KMU stöhnen unter dem adm. Aufwand, der immer grösser wird! Auch die Schulen! Es gibt Lehrkräfte, die sagen, Schule geben würde ich sofort wieder, aber nicht bei dem Papier-, Verwaltungs- und Kontrollwahn!
Lesen Sie den Text von Ueli Bucher, der in der Solothurner Zeitung veröffentlich wurde und auf seiner Webseite!
Quelle, mehr Infos PDF drucken auf www.ulrich-bucher.ch
Unsinniger Papierkram von Ulrich Bucher
Jedes staatliche Handeln benötigt eine gesetzliche Grundlage. Genau in dieser
Maxime liegt ein markanter Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht.
Private dürfen tun, was nicht verboten ist, öffentliche Institutionen benötigen für all
ihre Aktivitäten eine Gesetzesgrundlage.
Mit der so genannten wirkungsorientierten Verwaltungsführung werden die
Amtsstellen angehalten, sich wie Unternehmen zu verhalten. Weil das oft nicht
wirklich funktioniert, sollen sie wenigstens Unternehmertum vorgaukeln. In der Folge
prägen Modeworte wie Ziel- oder Leistungsvereinbarungen, Auslagerung,
Privatisierung, PPP, Controlling, Effizienz und Effektivität usw. das moderne
Verwaltungsvokabular.
Was wundervoll tönt, muss aber nicht zwingend sinnvoll sein. Im Gegenteil. Viele
dieser modernen Heilsbegriffe führen nicht zu besseren Leistungen, sicher aber zu
erheblich mehr Bürokratie.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis. Ein Controller des Bundes hat einen kommunalen
Kleinbetrieb mit einem öffentlichen Auftrag überprüft. Nach dem Grundsatz keine
Kontrolle ohne Beanstandung wurde ein ganzes „Sündenregister“ erstellt. Ein
Beanstandungspunkt betraf das Büromobiliar. Es wurde bemängelt, dass an Möbeln
und Apparaten ab einem bestimmten Wert keine Inventarkleber angebracht waren.
Sicher, für einen Grossbetrieb macht die Kennzeichnung Sinn. Im Kleinbetrieb wird
ein entwendetes Möbelstück oder ein fehlender Computer auch ohne Kleber sofort
erkannt.
Eine weitere Spielwiese der Bürokraten sind die Leistungsvereinbarungen. Sehr oft
ist aber der Begriff unehrlich. Eine Vereinbarung wäre nämlich eine Übereinkunft
zwischen mehreren Partnern. In der Praxis sind die Papiere aber praktisch staatliche
Verfügungen. Der wohlklingende Namen ist nur Schein.
Selbst zwischen renitenten Schülern und der Schule soll mit Vereinbarungen ein
Verhaltenskodex ausgehandelt werden. Das kann nicht funktionieren. Das
Zusammenleben von Menschen verlangt nach klaren Regeln, welche auch
konsequent durchgesetzt werden müssen.
In den nächsten Monaten sollen nun auch zwischen den Gemeinden bzw. den
Schulträgern und dem Departement für Bildung und Kultur Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen werden. Ich finde das ziemlich überflüssig.
Eine Schule muss nämlich zwingend nach den Vorgaben des Volksschulgesetzes,
des Lehrplans und weiterer gesetzlicher Regeln geführt werden. Echter
Verhandlungsspielraum besteht definitiv nicht. Ausserdem ist der Erhalt der
Chancengleichheit aller Kinder im Kanton eine extrem wichtige staatliche
Koordinationsaufgabe. Die verlangten Vereinbarungen dürften sich demzufolge sehr
ähnlich sein. Mit unterschiedlichen Worten wird in über 100 Varianten das Gleiche
beschrieben.
Der Gesetzgeber verlangt die Verträge. Also sind sie abzuliefern. Mit folgendem Satz
könnte die Vorgabe ohne grossen Aufwand erfüllt werden:
„Die Gemeinde X führt ihre Schule im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des
Kantons, der kommunalen Reglemente und – sofern sinnvoll und zweckmässig –
nach den Empfehlungen des Departements für Bildung und Kultur“.
Eine solche Leistungsvereinbarung wäre eine echte Innovation und könnte im
Kreditkartenformat ausgedruckt werden. Die Energie muss im Bildungsbereich
nämlich in den Unterricht gesteckt werden. Bürokratischer Leerlauf macht die Schule
definitiv nicht besser.